Platzordnung Feldbogen

1. Die Benutzung des Schießgeländes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.

2. Aus versicherungstechnischen Gründen haben sich alle Personen (sowohl Vereinsmitglieder als auch Gäste), die das Schießgelände betreten, unverzüglich vor Schießbeginn in die ausliegende Anwe senheitsliste / Schießbuch (blauer Kasten) einzutragen und bei Verlassen des Schießplatzes wieder auszutragen.

3. Gäste dürfen das Gelände nur in Anwesenheit eines Feldbogenmitgliedes benützen.

4. Vereinsmitglieder unter 14 Jahren dürfen den Schießplatz nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten benützen.

5. Das Mitbringen oder Benutzen aller andersartigen Schuss- und Schleudergeräte als Pfeil und Bogen ist verboten und wird mit polizeilicher Anzeige sowie Vereinsausschluss geahndet.

6. Das Zielen / Schießen auf Mensch und Tier ist verboten, wird polizeilich angezeigt und führt zum sofortigen Vereinsausschluss.

7.1 Die Benutzung der Sportgeräte, das heißt das Zielen und Schießen, ist nur von den Abschusspflöcken in Richtung der dazu gehörigen Scheiben erlaubt. Der Schuss auf die Scheibe muss in jedem Fall in gerader Linie zwischen den beiden Scheibennummern erfolgen, wobei die erste Scheibennummer, die die Schussbahn markiert, den entferntesten Abschusspunkt darstellt.

7.2 Der so genannte „Hochanschlag“, also das Ausziehen des Bogens mit Pfeilvisierlinie über der Scheibenoberkante, ist verboten.

7.3 Werden Pfeile in der Nähe oder hinter der Scheibe gesucht, so ist an der entsprechenden Scheibe, für alle nachfolgenden Schützen gut sichtbar, der Bogen anzulehnen.

7.4 Durch Blechtafeln gesperrte Scheiben dürfen aus Sicherheitsgründen nicht beschossen werden. Das Anbringen oder Entfernen dieser Schilder obliegt nur dem jeweiligen Schießleiter.

7.5 Jeder Pfeil (Schaft) muss mit dem Namen des Schützen versehen sein. Diese Pfeilmarkierung darf nicht auf den Federn zu erfolgen.

8. Wer Alkohol getrunken hat, darf nicht mehr am Schießbetrieb teilnehmen.

9. Hunde sind grundsätzlich an die kurze Leine zu nehmen, besser ganz vom Platz fern zu halten. Sie dürfen weder Gefahr, noch Belästigung für Mensch und Wildbestand auf dem Sportgelände darstellen.

10. Sämtliche Abfälle sind selbst wieder mitzunehmen und das Gelände ist in sauberem Zustand wieder zu verlassen (Umweltschutz).

11. Jeder Schütze haftet für seinen abgegebenen Schuss und ist dafür verantwortlich.

 

Die Abteilungsleitung
März 2007

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BSC-Augsburg e.V. Bogenschiessen in Augsburg | FITA | Scheibenbogen | Feldbogen | Recurve | Compound

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