Platzordnung Scheibenbogen Abteilung im BSC Augsburg e.V.

Die Benutzung des Schießgeländes ist nur Vereinsmitgliedern gestattet.

Anfänger, Jugendliche und Gäste dürfen nur in Anwesenheit eines erwachsenen Vereinsmitgliedes am Schießbetrieb teilnehmen.

Das Zielen und Schießen auf Menschen oder Tiere ist verboten, wird polizeilich angezeigt und führt zum sofortigen Vereinsausschluss.

Das Zielen und Schießen ist nur von der Schießlinie aus → In Richtung der Scheiben -    erlaubt.

Eltern haften für Ihre Kinder.

Der so genannte Hochanschlag, das Ausziehen und von oben ins Ziel gehen ist verboten.

Jeder Pfeilschaft muss mit dem Namen des Schützen versehen sein !

Werden Pfeile geholt oder in der Nähe bzw. hinter den Scheiben gesucht, ist das Schießen so lange zu unterbrechen, bis alle die Schießlinie wieder erreicht haben.

Gäste dürfen den Platz nur nach vorheriger Anmeldung beim Abteilungsleiter und danach ohne Ausnahme nur in Anwesenheit eines volljährigen Abteilungsmitgliedes benützen.

Gastschützen, die Mitglied im Sportschützenbund sind, entrichten pro Tag eine Benutzungsgebühr von 2.- Euro.

Gastschützen, die kein Mitglied im Sportschützenbund sind, entrichten pro Tag eine Benutzungsgebühr von 2.- Euro plus 1.- Euro Versicherungsbeitrag.

Diese Gebühr ist von einem Abteilungsmitglied zu quittieren und der Betrag an den Kassier weiterzuleiten.

Wer alkoholisiert ist, darf nicht mehr am Schießbetrieb teilnehmen.

 

Die Abteilungsleitung

Frühjahr 2008

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Platzordnung Scheibebogen BSC-A.pdf96.09 KB
BSC-Augsburg e.V. Bogenschiessen in Augsburg | FITA | Scheibenbogen | Feldbogen | Recurve | Compound

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