Zum Thema Mitgliedschaft beantragen möchten wir auf unsere Satzung (Auszug) verweisen:
§ 4 Mitgliedschaft
§ 4.1 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche Person werden.
Wer die Mitgliedschaft erwerben will muss einen schriftlichen Antrag stellen, bei Minderjährigen mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Über die Annahme des Aufnahmegesuches entscheidet die Vorstandschaft. Der Beschluss ist dem Antragsteller mitzuteilen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Gegen einen, die Annahme des Aufnahmegesuches verweigernden Beschluss der Vorstandschaft sind keine Rechtsmittel gegeben. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem 1. Tag des Monats, an dem der Antrag positiv beschieden wurde.
Antrag: So einfach geht das:
∞ Einfach auf die Grafik klicken
∞ Download des Antrags startet
∞ Im PDF-reader gleich ausfüllen
∞ Ausdrucken
∞ Unterschreiben
∞ Dem Abteilungsleiter ( Ansprechpartner ) übergeben
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Antrag ERW SCHEIBENBOGEN BSC-A.pdf | 187.8 KB |
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