Kündigung der Mitgliedschaft im BSC Augsburg e.V.

Beendigung der Mitgliedschaft siehe (§ 4.2 der Satzung BSC Augsburg e.V.)

 

Mit Beendigung seiner Mitgliedschaft ist jeder verpflichtet, das Club-, bzw. Verbandseigentum (z.B. Unterlagen, Schützenausweise usw.), unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben.

Sollten Sie den Schützenausweis nicht zurückgeben können, ist zusätzlich zur Austrittserklärung eine Verlustmeldung  (hier als Downloadvorlage) zu erstellen

Die Mitgliedschaft endet durch einen der folgenden Gründe.

 

Austritt

Die Mitglieder des Clubs sind zum Austritt berechtigt.

Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres zulässig. Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären.

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